AU ohne Praxisbesuch

Patienten mit Erkältungskrankheiten erhalten nach telefonischer Mitteilung an uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne, daß Sie in die Praxis kommen.

Dies soll dem Schutz der Arztpraxis vor einer Coronainfektion dienen, da bei nachgewiesener Coronainfektion in der Arztpraxis, der Praxisbetrieb eingestellt werden muß und die Versorgung für viele Hundert unserer Patienten damit gefährdet wird.

Ablauf:

1.) Rufen Sie unter 040 3900995 an und teilen Sie uns Ihre Erkankung und eine Rückrufnummer für den Arzt bei evt. Rückfragen mit.

Wir können ggf. am Telefon eine Ersteinschätzung vornehmen um Ihnen weiterzuhelfen. Viele Erkältungsymptome sind zur Zeit noch auf einen regulären Infekt zurückzuführen und bedürfen lediglich Ruhe und etwas Zeit.

Rufen Sie bitte nicht die schon jetzt belastete Hotline 116117 an, sondern nehmen zunächst mit uns Kontakt auf.

2.) Nach Ihrem Anruf schicken Sie einen frankierten, mir IHRER Adresse beschrifteten Rückumschlag an :

Praxis Soltau
Bernadottestr. 1
22763 Hamburg

3.) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird für bis zu 7 Tage, max. 1 Tag rückwirkend ausgestellt und Ihnen direkt nach Hause geschickt.

Patienten die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für andere Diagnosen benötigen, müssen weiterhin in die Praxis kommen.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 11.04.2020

Rufen Sie den KV Dienst unter 116117 bitte nur in dringenden Fällen an, um die Hotlineüberlastungen dort zu reduzieren!!